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Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei getrenntlebenden Partnern

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Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie für die Zeit des Getrenntlebens eine Verteilung der Haushaltsgegenstände verlangen.

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Aktualisiert am 31.01.2025

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