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Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen

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Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach §10 MPDG aus.

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Aktualisiert am 17.09.2024

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