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Bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung melden

  • Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Wenn Sie eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung betreiben und diese geschlossen werden soll, ist dies der Aufsichtsbehörde zu melden.

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Aktualisiert am 24.07.2025

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